Französisch
Spanisch
Beglaubigungen bundesweit!
Spanisch
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Kontaktieren Sie mein Übersetzungsbüro:
Judith Brecht
Fax 0721 6254776
kontakt@judith-brecht.de
Diplom-Übersetzerin
Landauer Str. 1376185 Karlsruhe
Fon 0721 2031349Fax 0721 6254776
kontakt@judith-brecht.de
Überbeglaubigung
von Übersetzungen eines beeidigten Übersetzers
Für die Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland fordern einige
Länder die Überbeglaubigung ("Apostille-Beglaubigung") der Unterschrift
des Übersetzers. Hierfür holt der beeidigte Übersetzer zunächst die
Beglaubigung seiner Unterschrift beim zuständigen Notariat ein, danach
wird die Unterschrift des Notars durch die Unterschrift und das
Dienstsiegel des Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts überbeglaubigt.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der französischen und spanischen Sprache für Baden-Württemberg (Landgericht Karlsruhe) biete ich Ihnen neben der Anfertigung einfach beglaubigter Übersetzungen auch die Einholung der "Apostille-Beglaubigung" an.
Bitte klären Sie mit Ihrer Zielbehörde ab, welche Anforderungen gestellt werden, damit die Übersetzung anerkannt wird! Als erste Hilfestellung kann Ihnen hierfür meine Linkliste dienen.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der französischen und spanischen Sprache für Baden-Württemberg (Landgericht Karlsruhe) biete ich Ihnen neben der Anfertigung einfach beglaubigter Übersetzungen auch die Einholung der "Apostille-Beglaubigung" an.
Bitte klären Sie mit Ihrer Zielbehörde ab, welche Anforderungen gestellt werden, damit die Übersetzung anerkannt wird! Als erste Hilfestellung kann Ihnen hierfür meine Linkliste dienen.