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Spanisch
Beglaubigungen bundesweit!
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Judith Brecht
Fax 0721 6254776
kontakt@judith-brecht.de
Diplom-Übersetzerin
Landauer Str. 1376185 Karlsruhe
Fon 0721 2031349Fax 0721 6254776
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Beglaubigung
von Übersetzungen eines beeidigten Übersetzers
Sollen im Ausland ausgestellte Urkunden und Zeugnisse zum Beispiel bei
deutschen Behörden oder Gerichten vorgelegt werden, wird meist eine beglaubigte
Übersetzung der entsprechenden Dokumente gefordert. Um gerichtlich beeidigt
werden zu können, muss der Übersetzer dem Gericht seine fachlichen und
sprachlichen Qualifikationen nachweisen, damit ein möglichst hoher
Qualitätsstandard der Übersetzungen gewährleistet werden kann. Der
beeidigte Übersetzer beglaubigt mit seiner Unterschrift und seinem
Stempel die Richtigkeit der Übersetzung sowie ihre Übereinstimmung
mit dem Original.
Diese Vorgehensweise ist in vielen Fällen auch ausreichend, wenn deutsche Urkunden im Ausland vorgelegt werden sollen.
Diese Vorgehensweise ist in vielen Fällen auch ausreichend, wenn deutsche Urkunden im Ausland vorgelegt werden sollen.